Der Funkstunde-Gerichtsreporter berichtet…
Das Urteil des Amtsgerichts Köln, um das es hier gehen soll (es betrifft Alkohol am Steuer), bedarf einer kleinen Vorbemerkung, damit Sie die besondere Bedeutung der Entscheidung so richtig würdigen können…
Arthur Schopenhauer war wohl kein begeisterter Deutscher, räumte aber immerhin ein, daß unsere Sprache eine der differenziertesten überhaupt sei, am besten dazu geeignet, seine Gedankengebäude darstellen zu können. Wie bescheiden war der Mann! Für SEINE Welt als Wille und Vorstellung reichte ihm noch der, wie uns heute jeden Tag beigebracht wird, offensichtlich armselige deutsche Wortschatz. Wie herrlich weit haben wir es dagegen inzwischen gebracht! Denn der Beseitigung dieses Mangels nahm sich glücklicherweise in unseren Tagen besonders die Automobilindustrie an und wurde sprachschöpferisch tätig.
Da lesen wir ein um viele Kostbarkeiten bereichertes Deutsch, und ich zitiere etwas davon ohne Gewähr, da ich selbst nicht weiß, was es bedeutet (wohlgemerkt alles geschrieben in Deutschland für deutsche Käufer): Mehr Automobil… Erlebnis für die Sinne… 2,7 L V6 HDi FAP Bi-Turbo Triebwerk… TrueBlueSolutions… Getriebestütze… das neue Bionik-Design… adaptive air suspension… FahrSystem IDS Plus.. Common Rail… Intuitive Intelligenz… Wird er Ihnen einmal das Leben retten, ohne daß Sie es merken?
Ferris 1921
… NCAP-Crashtest… pour homme… US Abgasnorm
BIN 8… Bluetec… 2.0 TFSI Motor… S-tronic
… Space FrameASF… ultra low emißion system
… AdBlue-Tank … FlexOrganizer.ESP mit
Bergabfahraßistent … Kurvenlicht
… EfficientDynanics… Fahraßistenzsystem … Blind
Spot Information System(BLIS) … Hybrid-Synergy-Drive-Technologie
… bionisches Prinzip des Bambushalmes … Großgußknoten
… drive selector … Sequenzial-Shift-Schaltwippen
… dynamisches kinetic Design…
Er darf…. und er nicht!
Oh, was müßen das für Wunderkisten sein! Sie haben aber alle eines gemeinsam: Nach einigen Gläsern „zuviel“ im Blut des Fahrers landen sie alle ganz einfach auf deutsch gesagt am Baum oder im Straßengraben, manche schaffen es mit Navigationßystem sogar ins Hafenbecken.
Aber, und nun kommen wir wieder zum genannten Urteil aus Düßeldorf: Das Gericht stellte genau fest, welche Fahrzeuge mit wieviel Promille gesteuert werden dürfen, und hat eine tröstliche Ausnahme gemacht bezüglich des Kutschers eines Pferdefuhrwerks: „…daß dem Gleichgewichtßinn des Kutschers eine geringere Bedeutung nur in soweit zukommt, als der Kutscher in der Lage sein muß, sich auf dem Bock zu halten und: daß Pferde Kraft ihrer eigenen Intelligenz alkoholbedingte Schwächen des Kutschers in einem gewißen Umfang kompensieren können“!
Wie liest sich jetzt der alberne Wortqualm über die ach so tollen Automobile? Alles nichts gegenüber dem Kopf des Lebewesens mit den großen Augen, den weichen Nüstern und wach aufgestellten Ohren!
Eine Kutsche wäre doch wahrlich eine perfekte Lösung für diejenigen, denen man sogar den polnischen Ersatzführerschein geklaut hat!